29.12.1998

Stadt überprüft Fehlbelegungsabgabe

Ausschuß kann Senkung und teilweise Abschaffung rückwirkend zum Januar 1999 beschließen

(SMS) Die Stadtverwaltung wird dem Planungsausschuß vorschlagen, die Fehlbelegungsabgabe an das gesunkene Mietpreisniveau im freifinanzierten Wohnungsbau anzugleichen und in einigen Gebieten ganz abzuschaffen. Nach Angaben von Stadträtin Helga Bickeböller wird dazu bereits im Februar eine Beschlußvorlage vorliegen. "Wenn der Ausschuß unserem Vorschlag folgt, kann die Abgabe rückwirkend zum 1. Januar 1999 gesenkt beziehungsweise abgeschafft werden", sagte die städtische Sozial- und Wohnungsdezernentin.

In Münster wird die Fehlbelegungsabgabe seit 1990 erhoben. Betroffen sind davon Mieter von Sozialwohnungen, die aus den Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus herausgewachsen sind. "Zur Zeit sind das rund 1700 Mieter", berichtet Abteilungsleiterin Gabriele Regenitter vom städtischen Wohnungsamt. Die Einnahmen aus der Abgabe werden an das Land abgeführt, das sie für den Bau neuer Sozialwohnungen zur Verfügung stellt.

Das städtische Wohnungsamt hatte bereits im Oktober erste Überlegungen zur Senkung bzw. Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe angestellt. Seine Initiative deckt sich mit dem Vorstoß des nordrhein-westfälischen Bauministers Michael Vesper, über den die Medien am 29. Dezember berichtet haben.