Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Münster mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. Die letzten drei Bedingungen gelten auch für Unionsbürger, die bei dieser Kommunalwahl erstmals ihre Stimme abgeben dürfen.
Die Wahlbenachrichtigung gilt für die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, für die Wahl des Rates und für die Wahl der Bezirksvertretungen. Die Wählerinnen und Wähler machen am 12. September ihre Kreuzchen auf drei Stimmzetteln: ein Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters, ein Stimmzettel für die Wahl des Rates der Stadt Münster und ein Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss am Montag, 9. August.
Eine Briefwahl ist deshalb frühestens ab Dienstag, 10. August, möglich. Die entsprechenden Unterlagen können mit der Wahlbenachrichtigungskarte angefordert werden. Wer für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Unterlagen für die drei Wahlen und die eventuell notwendige Stichwahl des Oberbürgermeisters werden mit der Post zugestellt oder persönlich an die Wahlberechtigten ausgehändigt. Das Wahlamt befindet sich im Stadthaus I, Klemensstraße 10 (Stadthaussaal, Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens) und ist telefonisch unter den Rufnummern 4 92-12 35, -12 36, - 12 37 zu erreichen.