(SMS) Nur noch zwei Wochen haben Parteien und Wahlberechtigte Zeit, Kreiswahlvorschläge mit Direktkandidaten für die Bundestagswahl am 27. September einzureichen. Die Frist endet am Donnerstag, 23. Juli, 18 Uhr.
Sieben Parteien haben bereits ihre Wahlvorschläge vorgelegt: CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, PDS, „Die Republikaner“ und die Feministische Partei „Die Frauen“. Unterlagen zur Einreichung von Wahlvorschlägen haben beim Wahlamt noch angefordert: Ökologisch-Demokratische Partei, „Die Grauen - Graue Panther“ und und die „Naturgesetzpartei, Aufbruch zu neuem Bewußtsein“.
Die Voraussetzungen für das Einreichen von Kreiswahlvorschlägen sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung festgelegt. Danach können sowohl Parteien als auch einzelne Wahlberechtigte und Gruppen von Wahlberechtigten Vorschläge machen. Allerdings müssen „neue“ Parteien, „alte“ Parteien und „andere Vorschlagsberechtigte“ dabei unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
Als „alte“ Partei gilt, wer im Bundestag oder einem Landtag seit der letzten Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist. Alle anderen Parteien gelten für die Bundestagswahl als „neue“ Parteien. Sie können Wahlvorschläge nur einreichen, wenn sie bis zum 29. Juni dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl schriftlich angezeigt haben. Weiter muß der Bundeswahlausschuß die „Parteieigenschaft“ sowohl für alte wie für neue Parteien feststellen.
Neue Parteien haben mindestens 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises einzuholen, um Direktkandidaten im Wahlkreis nominieren zu können. Diese Regelung gilt übrigens auch für Wahlvorschläge für Bewerber, die nicht Parteibewerber sind.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlages muß der Bewerber erfüllen: Er muß bis zum Ablauf der Einreichungsfrist seiner Aufstellung zustimmen und seine Wählbarkeit nachweisen.
Für die Wahlvorschläge gibt es im Wahlamt der Stadt in Roxel, Schelmenstiege 1, kostenlos Vordrucke und amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften. Das Wahlamt bittet darum, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor dem 23. Juli einzureichen, damit Mängel, die die Gültigkeit von Vorschlägen berühren, noch vor Ablauf der Ausschlußfrist beseitigt werden können. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuß bereits am 31. Juli.