Wer einen Kreiswahlvorschlag für die Landtagswahlkreise 98 Münster I und 99 Münster II abgeben möchte, muss mehrere Auflagen beachten, die im Landeswahlgesetz und in der Landeswahlordnung festgeschrieben sind:
Parteien, die seit der letzten Wahl ununterbrochen im nordrhein-westfälischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, müssen für ihre Vorschläge nicht noch zusätzliche Unterstützungsunterschriften sammeln. Dies gilt aber nur, wenn die Partei aufgrund eines Wahlvorschlages aus Nordrhein-Westfalen im jeweiligen Gremium sitzt. Ansonsten findet die gleiche Regelung Anwendung wie für alle anderen Wahlberechtigten und Wählergruppen auch: Sie müssen ihrem Wahlvorschlag mindestens 100 sogenannter Unterstützungsunterschriften - persönlich und handschriftlich geleistet - beifügen.
Damit der Wahlvorschlag Gültigkeit erlangt, stimmen anschließend die jeweilige Kandidatin bzw. der Kandidat der Aufstellung zu. Mit einem eigenen Formular weisen sie nach, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag 18 Jahre alt sind, in Nordrhein-Westfalen seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Möglichst zeitig vor dem 27. März sollten alle diese Voraussetzungen erfüllt und der Vorschlag abgegeben werden, rät das städtische Wahlamt. Dann können eventuelle Versäumnisse oder Formfehler noch vor Verstreichen der Frist behoben werden.
Wer noch Fragen zum Verfahren hat, kann sich persönlich oder telefonisch unter der Nummer 0 25 34/ 9 71-1 31 ans Wahlamt wenden. Im Dienstgebäude an der Schelmenstiege 1 in Roxel gibt es außerdem kostenlos alle notwendigen Vordrucke sowie die amtlichen Formblätter für die Unterstützungsunterschriften. Am 5. April entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge.