Die geänderte Bauordnung für Nordrhein-Westfalen tritt am 1. Juni in Kraft. "Auf Antrag können Bauherren und Architekten die Vorteile aber schon jetzt nutzen", betont Thielen. Besonders interessant für Hausbesitzer sind die Regelungen über Abstandsflächen. Wer nachträglich eine Wärmeisolierung einbauen will und damit den Abstand zum Nachbarn verringert, hat es jetzt leichter.
Auch dürfen künftig in Garagen und Abstellräumen, die wie bisher an der Grenze errichtet werden können, die Heizungsanlagen oder die Hausanschlusstechnik installiert werden. Außerdem dürfen auf Grenzgaragen nach den neuen Regelungen Solaranlagen und Parabolantennen angebracht werden.
Die Bereitstellung von Parkplätzen wird sich zukünftig noch stärker nach der speziellen Verkehrssituation der jeweiligen Stadt oder des Viertels richten. Sind beispielsweise in der Nähe öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar, müssen weniger Parkplätze bereitgestellt werden.
Hat ein Haus mehr als zwei Wohnungen, muss nun mindestens eine davon einen barrierefreien Eingang haben. Wohn- und Schlafzimmer, Küche, Bad und Diele dieser Wohnung müssen für Rollstuhlfahrer erreichbar sein. Aus ökologischen Gründen sind Abwasserleitungen vom Hausbesitzer künftig strenger zu kontrollieren. Zudem sollen Gebäude stärker begrünt werden, etwa auf dem Dach oder an der Fassade.
Infos zur neuen Landesbauordnung und Tipps, wie die Vorteile schon jetzt genutzt werden können, gibt es montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr bei den Beratern des städtischen Bauordnungsamts, Klemensstraße 10. Auskunft erhält man unter Telefon 4 92 - 63 00 und 4 92 - 63 01. Am Montag, 8. Mai, um 15 Uhr findet für Fachleute eine Informationsveranstaltung des Bauordnungsamtes im Rathausfestsaal (Eingang über Stadtweinhaus) statt, zu der auch interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind.