Dennoch bleiben auch jetzt noch Fragen. Eindeutig sind nur die Vorschriften der Hundeverordnung für die 42 namentlich aufgeführten Hunderassen der Anlagen eins und zwei (wie beispielsweise Pitbull Terrier, Dobermann oder Rottweiler) und gefährliche Hunde. Sie sind im gesamten Stadtgebiet anzuleinen und müssen einen Maulkorb tragen.
Manch anderer Punkt bleibt unklar. So zum Beispiel die Frage, in welchen Bereichen die im Sinne der Verordnung "großen Hunde" (größer als 40 Zentimeter Schulter-/Widerristhöhe oder mehr als 20 Kilogramm Gewicht) anzuleinen sind und wo sie frei herum laufen dürfen. "Wenn die Verordnung festlegt, dass diese Vierbeiner innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angeleint werden müssen, dann schafft das wenig Klarheit für ihre Halter", erklärt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner.
Diese Rechtsunsicherheit wird sich seiner Ansicht nach erst durch die vom Land Nordrhein-Westfalen angekündigte Ausführungsvorschrift beheben lassen. Bis dahin rät Schulze-Werner den Haltern großer Hunde folgende Handhabung: Die Hunde sollten auch in den Übergangsbereichen von der Bebauung zur freien Natur, insbesondere am Aasee, im Wienburgpark, im Südpark und entlang des Dortmund-Ems-Kanals angeleint werden. "Wer sich so verhält, bewegt sich in jedem Fall auf der sicheren Seite", erklärt der Ordnungsamtsleiter.
Für den Fall, dass die Ausführungsvorschriften des Landes keine eindeutige Abgrenzung ermöglichen sollten, plane die Stadt mit einer Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung im Interesse Aller zügig für Klarheit zu sorgen, so Schulze-Werner.