Anlässlich eines Gesetzentwurfs zur Änderung des NRW-Maßregelvollzugsgesetzes war Münster zu einer Stellungnahme eingeladen worden, weil die Stadt von der Regionalisierung des Maßregelvollzugs mit betroffen ist. Das Land hat beschlossen, dem "Haus Kannen" in Münster-Amelsbüren eine forensische Abteilung mit bis zu 54 Plätzen anzugliedern. Neben dem Oberbürgermeister – selbst ehemaliger Gesundheits- und Sozialdezernent in Münster – war die Stadtverwaltung bei der Anhörung durch Gesundheits- und Sozialdezernentin Dr. Agnes Klein vertreten.
Der Gesetzentwurf fordere ein aufgabenbezogenes Personalbemessungssystem, hob Dr. Tillmann hervor. Dieses sei unabdingbar, um Sicherheit zu gewährleisten. Daneben sei es wichtig, angemessene Angebote auch zur Nachsorge für Maßregelvollzugspatienten bereitzustellen und die Finanzierung durch das Land sicherzustellen. Das bestehende Gesundheitssystem sei dafür derzeit nämlich nicht ausreichend ausgelegt.
Großen Wert legte der Oberbürgermeister darauf, dass "die gesellschaftliche Angst-Debatte", die Forensik-Standortentscheidungen üblicherweise begleite, auf Landes- und kommunaler Ebene abgebaut wird. In Münster sei diese Diskussion, bei allen berechtigten Ängsten und Befürchtungen in der Bevölkerung, überwiegend sachlich, mit Sorgfalt und Verantwortung geführt worden. Eine Debatte nach dem Motto "überall, nur nicht hier" sei in Münster nicht geführt worden. Dr. Tillmann: "Die meisten Bürgerinnen und Bürger der Stadt und auch die Parteien im Rat haben erkannt, dass eine angstbesetzte Diskussion über psychisch kranke Straftäter dem auch menschlich schwierigen Problem nicht angemessen ist."