Wer etwa seinen Antrag zur landschaftsrechtlichen Befreiung eingereicht oder einen Antrag zur Einleitung von Abwasser gestellt hat, wird vom zuständigen Mitarbeiter innerhalb einer Woche informiert, falls Änderungen oder Ergänzungen notwendig sind. Die Zulassung wird innerhalb von vier Wochen erteilt, wenn die Antragsunterlagen komplett sind und das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei Problemen wird der Antragsteller oder Antragstellerin umgehend informiert.
Wer zum Beispiel Beratungsbedarf zu seinem Heizöltank hat, sich an der üppigen Hecke am Gehweg stört oder seinen Gartenbaum fällen möchte, findet beim städtischen Umweltservice auch unter der Telefonnummer 4 92-67 67 stets ein offenes Ohr (montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr). Sollte - bei speziellen Detailfragen - der zuständige Fachberater oder die zuständige Fachberaterin nicht direkt erreichbar sein, erfolgt innerhalb von 24 Stunden ein persönlicher Rückruf. Zudem bietet der Umweltservice bei Bedarf kurzfristige Beratungsgespräche, spätestens innerhalb einer Woche, an.
Die Serviceversprechen sind außerdem auf den Internetseiten des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz veröffentlicht: www.muenster.de/stadt/umwelt