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Pressemitteilungen


03.02.2009

Handwerkerparkausweise jetzt mit größerer Reichweite

Gesamtes Münsterland und Regierungsbezirk Detmold kooperieren / Weniger Parkplatzsorgen für Betriebe

Münster (SMS) Die regionalen Handwerkerparkausweise für das Münsterland und für Ostwestfalen-Lippe gelten ab sofort auch in der jeweils anderen Region. Darauf haben sich nach Mitteilung des zuständigen Dezernenten bei der Bezirksregierung Detmold, Reinhard Weitz, und des zuständigen Koordinators der Münsterlandgenehmigung bei der Stadt Münster, Christian Bode, die beteiligten Kreise und Städte verständigt. Damit werde die Arbeit von überregional tätigen Handwerks- und Servicebetrieben erleichtert, erläutern die Organisatoren. Die Betriebe könnten jetzt mit einem einzigen Ausweis in einem Raum, in dem 3,7 Millionen Menschen leben, ihre Kunden ohne Parkplatzsorgen erreichen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Münsterland (Stadt Münster, Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf) sowie alle 70 Städte und Gemeinden des Regierungsbezirks Detmold (Stadt Bielefeld und Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn). Den regionalen Handwerkerparkausweis Ostwestfalen-Lippe gibt es seit Mai 2004, die "Münsterlandgenehmigung für Handwerker" schon seit Januar 2004. Es handelt sich in beiden Fällen um ein Gemeinschaftsprojekt der beteiligten Kreise und Städte, bei dem die Bezirksregierung Detmold und die Stadt Münster jeweils die Koordinierung übernommen haben. Diese haben jetzt auch den Anstoß für die gegenseitige Anerkennung gegeben. Interessant ist ein regionaler Handwerkerparkausweis vor allem für solche Betriebe, die häufig an unterschiedlichen Orten tätig sind und dann nicht mehr für jede Stadt eine eigene Ausnahmegenehmigung beantragen müssen. Der Parkausweis erlaubt ihnen das Parken in Bereichen mit Halteverbot oder Parkscheibenpflicht und auf Anwohnerparkplätzen. Vorraussetzung ist allerdings, dass die Betriebe Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren. Der Ausweis gilt nur für Service- oder Werkstattfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift. Neben Handwerkern können auch sonstige Betriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen, den Parkausweis beantragen. Nähere Auskunft erteilt die örtliche Straßenverkehrsbehörde des Kreises oder der Stadt am Betriebssitz der Firma. Hier kann der Ausweis auch gegen eine Jahresgebühr von 120 Euro beantragt werden. Eine Gebührenerhöhung ist mit dem erweiterten Geltungsbereich übrigens nicht verbunden.

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