Münster (SMS) Die Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden entfällt am Freitag, 13. Mai, und gilt sowohl für Mitarbeitende der Stadtverwaltung wie für Besucherinnen und Besucher. Gründe sind die aktuelle Infektionslage, aber auch die bundesweite Aufhebung der meisten Corona-Schutzvorkehrungen, die eine lokale Sonderregelung nicht mehr zulassen. „Gleichwohl empfehlen wir in geschlossenen Räumen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske zum Eigen- und Fremdschutz“, so Stadtrat Wolfgang Heuer.