Münster (SMS) Die Stadt Münster wird die Gebühren für Bewohnerparkausweise neu regeln. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat schnellstmöglich eine neue Gebührenordnung vorzulegen. Die bestehende bürgerfreundliche Übergangslösung wird verlängert, bis eine neue Regelung in Kraft tritt.
Für Bürgerinnen und Bürger, deren Bewohnerparkausweis ab dem 13. Juni 2023 abgelaufen ist oder noch abläuft, besteht kein Handlungsbedarf. Ihr Ausweis kann bis zu einer Neuregelung auch über das Ablaufdatum hinaus weiter im Auto ausgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger, die zurzeit noch keinen Bewohnerparkausweis besitzen und die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können den Ausweis wie bisher beim Bürgerbüro beantragen und ebenfalls bis zu einer Neuregelung im Fahrzeug auslegen.
Urteil zu Freiburger Gebührensatzung mit Folgen für Münster
Die Neuregelung in Münster wird erforderlich durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Leipziger Gericht hat am 13. Juni die Satzung der Stadt Freiburg zu Bewohnerparkgebühren für ungültig erklärt, die schriftliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus. Eine in einigen Punkten ähnliche Satzung hatte der Rat der Stadt Münster im Februar beschlossen – mit einer Erhöhung der Gebühr auf zunächst mindestens 130 Euro pro Jahr, gestaffelt nach Fahrzeuglängen.
„Ich wünsche mir, dass das Bundesverwaltungsgericht möglichst bald die schriftliche Begründung seines Urteils vorlegt, damit wir unsere Festlegungen etwa zu Ermäßigungen aus sozialen Gründen und zur Gebührenhöhe in Bezug auf die Länge der Fahrzeuge rechtssicher treffen können“, nennt Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer zwei Punkte, die von dem Gericht moniert, aber noch nicht weiter juristisch ausgearbeitet wurden. „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger, die einen Münster-Pass besitzen, bei den Gebühren entlasten. Dieser Handlungsspielraum sollte den Kommunen nicht verwehrt werden.“
Neuregelung notwendig
Klargestellt hat das Gericht in seinem Urteil, dass Kommunen die Gebühren für Bewohnerparkausweise ausschließlich in Form einer Rechtsverordnung regeln dürfen und nicht in Form einer Satzung, wie es in Freiburg und Münster geschehen ist. Damit ist die Gebührensatzung in Münster bereits aus diesem Grunde – unabhängig von ihrer inhaltlichen Ausgestaltung – nicht mit geltendem Recht vereinbar. Der Oberbürgermeister musste den Ratsbeschluss daher beanstanden. Dem Rat wird nunmehr vorgeschlagen, in seiner nächsten Sitzung am 20. September, die im Februar beschlossene Satzung aufzuheben. Sobald die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts ausgewertet werden kann, wird die Verwaltung dem Rat eine neue Gebührenordnung über das Bewohnerparken zur Beschlussfassung vorlegen.