Münster (SMS) Rund 200.000 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren haben das städtische Ordnungsamt und die Polizei 2023 in Münster im Rahmen ihrer Arbeit für Verkehrssicherheit eingeleitet – dies geht aus einer Statistik der Bußgeldstelle der Stadt hervor. Dabei stiegen die Einnahmen 2023 im Vergleich zum Vorjahr um eine Million Euro auf rund 9,9 Millionen Euro.
Zwei neue Anlagen im Einsatz
„Wir haben im Jahr 2023 in Sachen Verkehrssicherheit investiert und zwei neue semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen angeschafft. Mit diesen Anlagen können ununterbrochene Messungen über einen längeren Zeitraum und in beide Fahrtrichtungen erfolgen, wodurch wir die Verkehrssicherheit insbesondere an den großen Ein- und Ausfallstraßen in der Stadt erhöhen“, sagt Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel.
Vor allem durch den Einsatz dieser Anlagen ist die Zahl der registrierten Geschwindigkeitsverstöße um mehr als 4.000 auf 72.000 Verfahren gestiegen. Die Höhe des Bußgelds pro Verfahren ist von durchschnittlich 65 Euro auf 67 Euro im vergangenen Jahr gestiegen, da die Verkehrsteilnehmer mit einer durchschnittlich höheren Geschwindigkeitsüberschreitung als im Vorjahr erfasst wurden.
Rund um Kitas, Schulen und soziale Einrichtungen hat die Geschwindigkeitsüberwachung von Ordnungsamt und Polizei nach wie vor besondere Priorität, um die Verkehrssicherheit dort zu erhöhen. In diesen Bereichen fanden auch in 2023 gezielte Schwerpunktaktionen statt.
Die Polizei eröffnete im vergangenen Jahr 32.000 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren - zum Beispiel aufgrund von Vorfahrtsdelikten oder Handyverstößen. Auch hier waren es mehr als im Jahr 2022, als die Zahl bei rund 27.000 lag.
2,6 Millionen Euro Bußgelder für Parkverstöße
Parkverstöße in Münster hat das Ordnungsamt insbesondere bei schwerwiegenden Vergehen geahndet und dort Verwarnungen ausgesprochen, wo es zu Behinderungen oder Gefährdungen für andere Verkehrsteilnehmer gekommen ist. Im Bereich von Rettungswegen, an unübersichtlichen Stellen oder bei unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplätzen finden konsequent Kontrollen statt, da die Beseitigung dieser Gefahren besonders drängt. Dasselbe gilt – in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen – auch für das unberechtigte Parken auf Geh- und Radwegen.
Parkverstöße wurden zunehmend auch durch sogenannte Privatanzeigen Dritter gemeldet. Die Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 6.331 auf 6.999 Anzeigen erhöht.
Aufgrund der Schwere der festgestellten Parkverstöße haben sich die Einnahmen um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 2,6 Millionen Euro erhöht, wenngleich die Anzahl der eingeleiteten Verfahren gesunken ist.
Bild: Eine der beiden semistationären Messanlagen der Stadt Münster, die in beide Fahrtrichtungen die Einhaltung des Tempolimits kontrollieren können. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.