Münster (SMS) Jeder Person mit Pflegegrad steht im Rahmen der Pflegeversicherung ein so genannter Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro zur Verfügung. Damit können Angebote finanziert werden, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten - beispielsweise die Begleitung zum Einkauf, zu Kultur- und Freizeitangeboten sowie bei Behördengängen und Arztbesuchen oder aber Hilfe im Haushalt. Auch Freunde, Nachbarn und alle anderen, die der pflegebedürftigen Person nahestehen, können diese Entlastungsleistungen erbringen. Während der Corona-Pandemie mussten sie keinen Schulungsnachweis einreichen, um hier ehrenamtlich aktiv zu werden und ihre Leistungen bei der Pflegekasse geltend zu machen.
Am 30. September 2021 aber endet diese pandemiebedingte Ausnahmeregelung, dass Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer keine entsprechende Schulung nachweisen müssen. Für alle, die weiterhin eine pflegebedürftige Person unterstützen und begleiten möchten, bietet die Quartiersentwicklung Hiltrup-Ost in Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz am Freitag, 3. September von 9 bis 17 Uhr den Qualifizierungskurs „Fit für die Nachbarschaftshilfe“ an. Teilnehmende erhalten ein Zertifikat nach § 45a SGB XI. Anmeldungen nimmt Karin Grave vom städtischen Sozialamt entgegen - unter Tel. 0251/492-59 40 oder per E-Mail an gravek@stadt-muenster.de.