15.06.2023

Neue Ombudsstelle für Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Rat beschließt unparteiische und unbürokratische Schiedsstelle

Münster (SMS) Die Stadt Münster richtet eine ehrenamtliche Ombudsstelle für Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen ein. Der Rat der Stadt Münster erfüllte damit am Mittwoch, 14. Juni, eine neue Vorgabe des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG). Die Ombudsstelle wird auf Anfrage tätig und vermittelt unparteiisch und unabhängig bei allen Meinungsverschiedenheiten, Problemen und Nöten im Zusammenhang mit Betreuungs- und Pflegeangeboten, die unter das WTG fallen. Dazu gehören zum Beispiel Altenpflegeeinrichtungen, besondere Wohnformen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Tagespflegen.


Es handelt sich dabei um ein niedrigschwelliges Angebot, das dazu beitragen soll, Streitfragen unbürokratisch im Sinne aller Beteiligten zu klären. Ortsansässige Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen älterer oder pflegebedürftiger Menschen oder von Menschen mit Behinderungen sowie Selbsthilfeorganisationen von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität wurden aufgefordert, Vorschläge zur Wahl geeigneter Personen für die Ombudsstelle abzugeben. Die Stadt Münster will die Stelle zum 1. Oktober besetzen.