Münster (SMS) Noch bis Ende 2019 ist ein privater Entsorger mit der Abholung der Gelben Säcke in Münster beauftragt. Mitte April starten die Verhandlungen für den neuen Abholungszeitraum ab 2020. Bis dahin muss aber erst einmal geklärt werden, mit welchen Gefäßen (Sack oder Tonne) und in welchem Abfuhrrhythmus die Abholung der Verpackungsabfälle in Zukunft erfolgen soll. "Münster will die Wertstofftonne ab 2020 für Verpackungen und sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen", fasst Umweltdezernent Matthias Peck unmissverständlich den Willen von Politik und Verwaltung in Münster zusammen.
Die Zeichen für die Umsetzung standen gut. Jetzt ist aber alles wieder unklar, weil der Verhandlungspartner auf Seiten der Dualen Systeme kurzfristig seinen Betrieb einstellt. Ob es in Münster ab 2020 eine gelbe Tonne (für Verpackungen), eine Wertstofftonne (für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen) oder weiterhin den Gelben Sack (für Verpackungen) geben wird, kann sich erst dann entscheiden, wenn die Dualen Systeme, zuständig für die Sammlung und Entsorgung von Verpackungsmaterialien, einen neuen gemeinsamen Verhandlungsführer benannt haben. Der bisherige Verhandlungsführer, das "Duale System Recycling Kontor Dual" (RKD), hat ohne vorherige Ankündigung bekannt gegeben, aus wirtschaftlichen Gründen den Systembetrieb Ende März einzustellen.
"Erfahren haben wir von diesem Paukenschlag nicht von RKD selbst, sondern über eine Presseinformation eines Fachmagazins am 6. März. Noch eine Woche vorher hatten wir mit RKD zur neuen Systemfestlegung für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien in Münster verhandelt", berichtet Patrick Hasenkamp. "Der Rückzug von RKD ist ein weiteres unrühmliches Kapitel in der Geschichte der Verpackungsentsorgung in Deutschland. Die Instabilität der Dualen Systeme geht auf Kosten einer effizienten, verlässlichen und bürgerfreundlichen Verpackungsentsorgung. Es liegt in der Hand des Gesetzgebers für klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen", so der Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) und Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen.
Was die angekündigte Einstellung des Systembetriebes für die Verhandlungen der Stadt Münster hinsichtlich einer flächendeckenden Einführung einer Wertstofftonne bedeutet, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. "Wir halten weiter dem Bürgerwillen entsprechend an einer Wertstofftonne mit einer Tonnengröße ab 120 Litern bei 14-täglicher Abfuhr fest, haben aber aktuell keinen Verhandlungspartner", fasst Hasenkamp den derzeitigen Sachstand zusammen.
Die AWM haben unmittelbar alle verbliebenen acht Dualen Systeme aufgefordert, umgehend verbindlich mitzuteilen, wer ihr neuer gemeinsamer Vertreter und damit Verhandlungspartner der Stadt Münster ist.
Zum Hintergrund:
Aktuell gibt es in Deutschland neun Duale Systeme, RKD noch mitgezählt. Sie sind zuständig für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Dazu gehören auch die so genannten Leichtverpackungen, die aktuell in Münster über den Gelben Sack entsorgt werden. Entsprechend dem politischen Willen versuchen die AWM bereits seit einigen Jahren, einen Konsens mit den Dualen Systemen zur flächendeckenden Einführung einer Wertstofftonne (für Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen) in Münster zu erzielen. Eine Einigung mit Blick auf die Tonnengröße und den Abfuhrrhythmus im Sinne der Münsteranerinnen und Münsteraner war bislang nicht möglich. Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger Vorgaben zum Sammelsystem festzulegen (Sack oder Tonne und Abholrhythmus).
Eine gelbe Tonne (nur für Verpackungen) könnte die Stadt Münster mit ihren Vorgaben zur Sammlung aufgrund der neuen Mitbestimmungsrechte aus dem Verpackungsgesetz per Rahmenvorgabe durchsetzen. Diese Rahmenvorgabe ist rechtlich gesehen ein Verwaltungsakt, gegen den die Dualen Systeme entsprechend Rechtsmittel einlegen können. In diesem Fall würde die Umstellung von Sack auf Tonne sich weiter verzögern.
Ziel der Stadt Münster ist aber mit der Wertstofftonne einen Konsens mit den Dualen Systemen zu erzielen, der über die gelbe Tonne hinausgeht. Die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne in Münster kann die Stadt Münster allerdings nur über eine Einigung mit den Dualen Systemen und nicht per Rahmenvorgabe durchsetzen. Diese Möglichkeit sieht das Verpackungsgesetz nicht vor.