Nach der Kanalsanierung wird die gesamte Fahrbahn aufgenommen und erneuert, weil der Oberbau dem heutigen technischen Standard nicht mehr annähernd entspricht. Während der Bauzeit, die voraussichtlich zehn Monate beträgt, gibt es nur eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Die Kosten für die Verbesserung der Fahrbahn, an denen sich die Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz zu 50 Prozent beteiligen, belaufen sich auf rund 102 000 Mark.
Beim Amt für kommunale Abgaben (Tel. 4 92-22 60) erhalten Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte Auskunft über die Höhe der Beiträge. Das Tiefbauamt beantwortet Fragen zur technischen Abwicklung (Tel. 4 92-69 61). Die Gehwege befinden sich in einem guten Zustand und müssen daher nicht ausgebessert werden. Die Hausanschlußtrassen werden nach der Kanalsanierung wieder geschlossen, hierfür fallen keine Anliegerbeiträge an.