Die Stadt hat allen Wahlberechtigten, die im Wählerzeichnis stehen, per Post eine Benachrichtigung zugeschickt. Diese Benachrichtigung müßten bis zum Wochenende 5./6. September alle deutschen Einwohnerinnen und Einwohner Münsters erhalten haben, die am Wahltag 27. September mindestens 18 Jahre alt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, daß sie mindestens seit dem 27. Juni in Münster mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind, oder daß sie bei einem späteren Zuzug von einem anderen Ort in der Bundesrepublik nach Münster zum Stichtag 23. August beim städtischen Bürgeramt gemeldet waren.
Wer sich am Wahltag nicht in Münster aufhält oder aus anderen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann per Brief wählen. Ein Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Er muß vollständig ausgefüllt werden. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Briefwahlunterlagen werden nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt. Telefonische Auskunft gibt das Wahlamt unter den Nummern 4 92-12 35, -12 36, -12 37.