04.09.1998

Ab Montag liegt Wählerverzeichnis aus

Stadt Münster hat über 200 000 Wahlbenachrichtigungen verschickt

(SMS) Über 200 000 Wahlbenachrichtigte stehen im münsterschen Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl, das ab Montag, 7. September, bis einschließlich Freitag, 11. September, im Wahlamt ausliegt. Das Wahlamt befindet sich im Stadthaussaal im Erdgeschoß des Stadthauses I (Eingang Rathaus-Innenhof). Es ist montags bis freitags von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr geöffnet. Wer das Wählerverzeichnis für unvollständig oder unrichtig hält, kann bis einschließlich 11. September Einspruch einlegen.

Die Stadt hat allen Wahlberechtigten, die im Wählerzeichnis stehen, per Post eine Benachrichtigung zugeschickt. Diese Benachrichtigung müßten bis zum Wochenende 5./6. September alle deutschen Einwohnerinnen und Einwohner Münsters erhalten haben, die am Wahltag 27. September mindestens 18 Jahre alt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, daß sie mindestens seit dem 27. Juni in Münster mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind, oder daß sie bei einem späteren Zuzug von einem anderen Ort in der Bundesrepublik nach Münster zum Stichtag 23. August beim städtischen Bürgeramt gemeldet waren.

Wer sich am Wahltag nicht in Münster aufhält oder aus anderen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann per Brief wählen. Ein Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Er muß vollständig ausgefüllt werden. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Briefwahlunterlagen werden nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt. Telefonische Auskunft gibt das Wahlamt unter den Nummern 4 92-12 35, -12 36, -12 37.