"Das Sozialamt kann in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen die durch Krankheit entstehenden Kosten für Behandlung und erforderliche Medikamente übernehmen. Das gilt auch für einen eventuell erforderlichen Krankenhausaufenthalt", so Michael Willamowski vom Sozialamt. Genau wie bei anderen Hilfen müssen allerdings vorher die Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft werden. Es ist möglich, daß das Sozialamt nur einen Teil der Kosten übernimmt und der Antragsteller einen Eigenanteil leisten muß. "Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung", erklärt Willamowski. "Ärzte und Apotheker bekommen ihre Vergütung vom Sozialamt."
Zur Zeit erhalten in Münster 1500 bis 2000 Personen die sogenannte Krankenhilfe. Das Sozialamt händigt die erforderlichen Krankenscheine aus, mit denen ein Arzt freier Wahl aufgesucht werden kann. "Die meisten Menschen, die von der Sozialhilfe leben müssen, sind bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Die Beiträge werden vom Sozialamt übernommen", so Willamowski.