Anfang April hat das Wahlamt die in Münster lebenden ausländischen Unionsbürger angeschrieben und über die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts in der Bundesrepublik informiert. Bisher haben rund 400 Unionsbürger die Anträge für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis angefordert.
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft dürfen in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind, eine Wohnung in der Bundesrepublik haben und am Wahltag mindestens drei Monate in der Bundesrepublik oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wohnen. Das Wahlrecht zum Europäischen Parlament kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Wer also in das Wählerverzeichnis der Stadt Münster eingetragen wird, wird aus dem Wählerverzeichnis seines Heimatlandes gestrichen.
Anträge plus Merkblatt gibt es beim städtischen Wahlamt in Roxel, Schelmenstiege 1 (Zimmer 108). Die Formulare können auch telefonisch unter der Rufnummer 02534/ 971-133 oder per Fax 02534/ 971-139 angefordert werden.