Die repräsentative Umfrage des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und des Statistischen Amtes bestätigte, daß Münster seit Jahren den Rechtsanspruch von drei- bis sechsjährigen Kindern auf einen Kindergartenplatz erfüllt. Zugleich wurde deutlich, daß für jedes zehnte Kind zwischen zwei und drei Jahren ein Betreuungsangebot benötigt wird.
Für den normalen Kindergarten oder die Tagesstätte sind Kinder unter drei Jahren zu jung. Neue Krabbelgruppen ausschließlich für diese Altersgruppe sind nach den gesetzlichen Regelungen und nach pädagogischen Erkenntnissen nicht mehr erwünscht. Gesetzlich möglich ist die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in sogenannten Altersgemischten Gruppen für Kinder von vier Monaten bis zur Schulpflicht. Aus organisatorischen Gründen nehmen diese Gruppen bislang aber bevorzugt Kinder unter zwei Jahren auf. Damit haben Kinder ab zwei Jahren häufig das Nachsehen. In Ausnahmefällen werden Kinder unter drei Jahren zwar auch in Kindergarten-Gruppen aufgenommen. Dies ist jedoch keine gesetzlich verankerte Norm.
Warum gerade für Kinder zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr erheblicher Bedarf an öffentlicher Tagesbetreuung besteht, ist einleuchtend. Ab dem zweiten Lebensjahr entfällt das Erziehungsgeld. Deshalb sind Eltern oft auf ein höheres Erwerbseinkommen angewiesen. Gehen sie zur Arbeit, muß aber für das Kind gesorgt sein. Unabhängig von Erziehungsgeld und Familieneinkommen meinen viele Eltern auch, daß nach zwei Jahren der richtige Zeitpunkt ist, ihr Kind in einer Gruppe betreuen zu lassen.
Außerdem endet spätestens nach dem dritten Jahr der Erziehungsurlaub. Immer wieder wollen Eltern ihre Kinder einige Zeit vor dem Wiedereintritt in das Berufsleben in eine außerfamiliäre Betreuung geben, um ihnen eine Eingewöhnungszeit zu ermöglichen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien will das Angebot diesen Bedürfnissen anpassen. Es beabsichtigt, die im Kindergartengesetz vorgesehene Möglichkeit zur Erprobung innovativer, bedarfsgerechter Betreuungs- und Organisationsformen zu nutzen. Mit dem Entwurf eines entsprechenden Antrages beschäftigt sich im Amt derzeit eine Arbeitsgruppe von Experten. Anschließend wird das Gespräch mit den freien Trägern - den Hauptanbietern von Kindergartenplätzen - gesucht, um den Entwurf abzustimmen und dem Ausschuß für Kinder, Jugendliche und Familien vorzulegen.
In der Überlegung sind Strukturen, bei denen Kinder ab zwei Jahren unter angemessenen Bedingungen in Regelkindergärten und Tagesstätten-Gruppen aufgenommen werden können. Auch andere bedarfsgerechte Modelle wie etwa eine Betreuung von 7 bis 14 Uhr könnten infrage kommen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat die Ergebnisse der Befragung in einer 32seitigen Broschüre dokumentiert. Sie ist gegen eine Gebühr von drei Mark in der Bürgerberatung des Presseamtes im Stadthaus I erhältlich.