Wahlhelfer sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Sie führen die Wählerverzeichnisse, überwachen, daß das Wahlgeheimnis gewahrt ist, und sorgen für Ruhe im und geregeltem Zugang zum Wahllokal - vor allem bei großem Andrang. Nach Ende der Wahl zählen sie ab 18 Uhr die Stimmen aus und müssen auch über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen entscheiden.
Mit dem Wahlvorsteher, einem stellvertretender Wahlvorsteher und drei bis fünf Beisitzern - darunter ein Schriftführer und dessen Stellvertreter - werden bis zu sieben Personen in jeden Wahlvorstand berufen. Auf diese Weise können sich die einzelnen Mitglieder am Wahltag wechselseitig ablösen, denn mindestens drei von ihnen müssen dem Wahlgeschehen immer beiwohnen. Nach Möglichkeit setzt das Wahlamt die Mitglieder der Wahlvorstände dort ein, wo sie wohnen, weil Orts- und Personenkenntnisse den Ablauf der Wahl erfahrungsgemäß erleichtern.
Die Tätigkeit eines Wahlhelfers ist ehrenamtlich, es wird jedoch eine Aufwandsentschädigung von 30 Mark gezahlt. Wer in einem Wahlvorstand aktiv werden möchte, kann sich beim städtischen Wahlamt in Roxel, Schelmenstiege 1, Tel. 0 25 34 /9 71-1 32 melden.