Das Problem ist bekannt: Eine Beteiligung Münsters am Modellversuch des Landes zum gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen in der Sekundarstufe I konnte bislang nicht erreicht werden. Für Schüler mit Behinderungen, die zum kommenden Schuljahr an eine weiterführende Schule wechseln, sei deshalb eine sonderpädagogische Fördergruppe die einzige Alternative zum Besuch der Sonderschule, schreibt Marie-Theres Kastner.
Aus Sicht der Kommission ist es verständlich, daß die weiterführenden Schulen Bedenken gegen eine solche Fördergruppe haben, da bei unzureichender Integration behinderter Schüler in den "normalen" Schulalltag die Gefahr der Ausgrenzung besteht. Grundsätzlich vertritt auch die Kommission die Auffassung, daß der gemeinsame "zieldifferenzierte Unterricht" immer einer sonderpädagogischen Fördergruppe vorzuziehen ist.
Da eine Ausweitung des Schulversuchs nicht zu erwarten ist, hält die Kommission eine sonderpädagogische Fördergruppe aber für eine vertretbare Alternative. Voraussetzung sei, daß die Rahmenbedingungen stimmen und eine Schule bereit sei, "ein pädagogisch verantwortbares Konzept für die Ausgestaltung des gemeinsamen Lernens und Lebens in dieser Organisationsform zu entwickeln und umzusetzen". Gerade die Integration im schulischen Bereich sei ein wichtiger Schritt hin "zu einer alltäglichen Kultur selbstverständlicher Akzeptanz von Menschen mit und ohne Behinderungen".
Die Behindertenkommission hofft nun auf Anregungen aus den weiterführenden Schulen zu dem angestrebten Dialog. In ihrer nächsten Sitzung am 7. Januar wird sie darüber beraten, wie er in der Praxis umgesetzt werden soll.