14.01.1999

Anmeldung zur Fischerprüfung

(SMS) Als Untere Fischereibehörde bietet die Stadt Münster im März eine Fischerprüfung an. Der theoretische Teil der Prüfung findet am 15. März von 19 bis 21 Uhr statt, den praktischen Teil absolvieren die Teilnehmer in der Woche vom 22. bis 26. März. Wer mindestens 13 Jahre alt ist und seinen ständigen Wohnsitz in Münster hat, kann bis zum 15. Februar gegen eine Gebühr von 60 Mark die Zulassung zur Fischerprüfung beantragen. Anmeldungen nimmt das städtische Ordnungsamt, Berliner Platz 8, Zimmer 333, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr entgegen.