13.01.1999

Rutschfrei durch den Winter

Neues Faltblatt informiert über Räumpflicht bei Schnee und Eis / Streusalz nur in Ausnahmefällen erlaubt

Wenn Schnee die Bäume bedeckt und Eiskristalle am Fenster funkeln, bekommen die einen glänzende Augen, die anderen Sorgenfalten. Gerade Autofahrer und Fußgänger fürchten Rutschpartien. Nur vorsichtig sein reicht da nicht. Schnee und Eis müssen geräumt werden, auf Gehwegen sind da die Anwohner gefragt. Wann und wie, darüber informiert das Amt für Grünflächen und Naturschutz in dem neuen städtischen Faltblatt mit dem Titel "Rutschfrei durch den Winter - auch ohne Streusalz".

Während auf Straßen, Radwegen, vor öffentlichen Gebäuden und in Grünanlagen die Mitarbeiter der Stadt Münster für Sicherheit sorgen, sind die Gehwege per Satzung in die Obhut der Anlieger gegeben. Das sind offiziell die Grundstückseigentümer, oft legen diese die Aufgabe aber auch in die Hände der Mieter.

Leider sind Schneeschieber, Schaufel und Granulat noch immer nicht bei allen Privatleuten die Regel. Das auf den ersten Blick so bequeme Streusalz landet immer noch zu oft auf Münsters Bürgersteigen und über das Schmelzwasser dann auch in den Boden, wo es für Bäume lebensbedrohliche Folgen haben kann.

Grund genug für das Amt für Grünflächen und Naturschutz gemeinsam mit Umweltamt und den AWM Aufklärungsarbeit zu leisten. Im neuen Faltblatt ist nachzulesen, welche umweltfreundlichen Alternativen es zum - an den meisten Stellen ohnehin verbotenen - Streusalz gibt. Auszüge aus der Satzung informieren darüber wer ab wann wieviel zu räumen hat. Tips aus der Praxis, zum Beispiel zum "Mehrwegsplitt", Informationen zur Räumleistung der AWM, über die Gefahren des Streusalzes und seine Wirkungen auf Bäume runden das Faltblatt ab, das gemeinsam mit dem Presse- und Informationsamt herausgegeben wurde. Das liegt an allen Recyclinghöfen, im Umweltbüro und in der Bürgerberatung aus und wird über Wohnungsbaugesellschaften verteilt. Außerdem ist es beim Amt für Grünflächen und Naturschutz, Herwarthstraße 8, zu bekommen.