"Was Sie organisieren und was Sie disponieren, Sie haben’s gut gemacht! So geht die ganze Reise auf reibungslose Weise, genau so wie gedacht. Wir können an allen Tagen, uns über nichts beklagen ...", reimte der Briefeschreiber in wohlgeformten Versen zur Freude der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fürsorgestelle für Kriegsopfer und Schwerbehinderte. Der "Dichter" gehört zu den Kriegsbeschädigten, die einmal jährlich Anspruch auf eine frei gewählte Erholungsmaßnahme nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Zuschüsse werden für Reisen im Inland und ins europäische Ausland gewährt. Weil er schwerbehindert ist, gab das städtische Sozialamt auch einen Zuschuß für die Begleitperson.
Anträge auf Erholungshilfen können Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene im Stadthaus II, Zimmer 112, Telefon 4 92 - 59 96 stellen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem vorhandenen Einkommen.