26.02.1999

Wer muß bei Heimpflege bezahlen?

Wegen großer Nachfrage: Zwei weitere Vortragstermine im Infobüro Pflege

(SMS) Schon zehnmal hat das städtische Informationsbüro Pflege zu Vortrags- und Diskussionsrunden über "Unterhaltsverpflichtung bei Pflegebedürftigkeit" eingeladen. Jedesmal reichten die Plätze nicht aus, und die Nachfragen reißen nicht ab. Deshalb lädt die Einrichtung des Sozialamtes in ihrer Reihe "Forum Informationsbüro Pflege" gleich zweimal erneut zum selben Thema ein: Dienstag, 16. und 23. März, jeweils 17.30 Uhr. Interessierte können sich telefonisch unter den Nummern 4 03 83 und 5 13 38 anmelden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Bei der Pflege im Heim können trotz Pflegeversicherung erhebliche "Restkosten" entstehen, zu deren Deckung die laufende Rente oder das Ersparte nicht ausreicht. Springt dann das Sozialamt ein? Wann müssen Kinder Unterhalt bezahlen? Wieviel Geld bleibt dem Ehepartner, wenn der andere wegen Pflegebedürftigkeit eine Tagespflege-Einrichtung aufsucht? Was geschieht mit dem Sparvermögen, wenn das Sozialamt Kosten für eine Kurzzeitpflege übernimmmt? Mit solchen Fragen wenden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger an das Infobüro Pflege.

Robert Tilgner, im Sozialamt Fachmann für Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten, wird darauf in einem einführenden Vortrag eingehen. Anschließend steht er für Nachfragen zur Verfügung. Auch schriftliche Unterlagen zum Thema werden ausliegen.

Weitere Informationen zur der kostenlosen Veranstaltung und zu allen anderen Fragen rund um die Pflege gibt das Infobüro, Grüne Gasse 6. Es ist geöffnet Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, außerdem Montag 14 bis 16 Uhr und Donnerstag 15 bis 18 Uhr.