Bei der Pflege im Heim können trotz Pflegeversicherung erhebliche "Restkosten" entstehen, zu deren Deckung die laufende Rente oder das Ersparte nicht ausreicht. Springt dann das Sozialamt ein? Wann müssen Kinder Unterhalt bezahlen? Wieviel Geld bleibt dem Ehepartner, wenn der andere wegen Pflegebedürftigkeit eine Tagespflege-Einrichtung aufsucht? Was geschieht mit dem Sparvermögen, wenn das Sozialamt Kosten für eine Kurzzeitpflege übernimmmt? Mit solchen Fragen wenden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger an das Infobüro Pflege.
Robert Tilgner, im Sozialamt Fachmann für Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten, wird darauf in einem einführenden Vortrag eingehen. Anschließend steht er für Nachfragen zur Verfügung. Auch schriftliche Unterlagen zum Thema werden ausliegen.
Weitere Informationen zur der kostenlosen Veranstaltung und zu allen anderen Fragen rund um die Pflege gibt das Infobüro, Grüne Gasse 6. Es ist geöffnet Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, außerdem Montag 14 bis 16 Uhr und Donnerstag 15 bis 18 Uhr.