Berechtigt zur Aufnahme in das Verzeichnis sind alle Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit dem 13. März 1999 in Deutschland oder einem sonstigen Staat der EG wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Wahlrecht zum Europaparlament darf nur einmal ausgeübt werden. Ein Eintrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Münster bewirkt die Streichung im Wählerverzeichnis des Heimatlandes.
Alle Informationsschreiben, die die Stadt im April an ihre EG-Bürger verschickt, enthalten bereits auf der Rückseite einen Vordruck, mit dem das Antragsformular zu Eintragung in das Wählerverzeichnis samt Merkblatt angefordert werden kann. Die Formulare können aber auch direkt beim Wahlamt der Stadt Münster, Schelmenstiege 1, Münster-Roxel, Zimmer 108, abgeholt oder schriftlich, telefonisch und per Fax unter der Anschrift Wahlamt der Stadt Münster, 48127 Münster, Telefon 0 25 34 / 97 11 33, Fax 0 25 34 / 97 11 39, angefordert werden. Auf eins müssen EG-Bürger, die in Münster zur Wahlurne gehen wollen, allerdings achten: Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis muß spätestens bis zum 10. Mai 1999 um 16 Uhr beim städtischen Wahlamt eingegangen sein.