19.11.1998

Dank Einsparungen steigt Abfallgebühr "nur" um 8,5 Prozent

Aufwendungen für Restmüll und Bioabfall werden getrennt kalkuliert / Signal an Wirtschaft / Münster unverändert preisgünstig

(SMS) Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) werden ihre Aufwendungen im Jahr 1999 um voraussichtlich 1,6 Mio DM senken. Dennoch können sie den Haushalten eine Gebührenanhebung von rund 8,5 Prozent nicht ersparen. Wie in den vergangenen Jahren ist die Steigerung nicht hausgemacht, sondern Folge des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus dem Jahr 1996. Dieses Gesetz gestattet gewerblichen Unternehmen das Ausscheren aus dem kommunalen Entsorgungsverbund und verursacht dadurch Gebührenausfälle in Millionenhöhe.

"Alles in allem sind wir noch mit einem blauen Auge davongekommen", kommentiert Umweltdezernent Heiner Pott die Gebührenberechnung für das kommende Jahr. Er erinnert an die Prognose vom Herbst 1997, nach der gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen die Gebühren mittelfristig um 80 Prozent nach oben treiben werden.

Daß sich ein abrupter Gebührensprung diesmal vermeiden lasse, sei nicht zuletzt der effizienten Arbeitsweise der AWM zu verdanken, betont der Umweltdezernent. Zum Beispiel ermögliche moderne Fahrzeugtechnik in Verbindung mit organisatorischer Optimierung ab Januar 1999 die Abfuhr von Rest- und Bioabfällen durch den Eigenbetrieb auch in den Außenbezirken.

Folgen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Nach Angaben von AWM-Werkleiter Patrick Hasenkamp konnte die vom Kreislaufwirtschaftsgesetz in Gang gesetzte Entwicklung gebremst, aber nicht gestoppt werden: Betriebe geben ihre sogenannten "Abfälle zur Verwertung" zunehmend an private Entsorger und bescheren der Kommune damit Einnahmeverluste. Die Kommune kann die rückläufigen Einnahmen nur zum geringen Teil durch Einsparungen wettmachen. Der weitaus größte Kostenfaktor sind nämlich Fixkosten. Beispielsweise muß die Kommune - und das sind immer mehr die Privathaushalte - unverändert für die Sanierung und Nachsorge der Deponien aufkommen, auf denen auch Abfälle aus gewerblichen Unternehmen lagern.

Die AWM gehen davon aus, daß die Einnahmen 1999 um 3,3 Mio DM sinken werden. Bei Einsparungen von 1,6 Mio DM bleibt eine Finanzierungslücke von 1,7 Mio DM, die zum großen Teil durch höhere Gebühren gedeckt werden muß.

Biotonne künftig 22 Prozent günstiger als Restmülltonne

Als Anreiz zum Abfalltrennen haben die AWM in der Einführungsphase für die Biotonne einen pauschalen Abschlag von 25 Prozent gewährt. Inzwischen ist die Stadt flächendeckend mit Biotonnen versorgt, und es kann eine getrennte Kalkulation für Bioabfall und Restmüll erfolgen. Damit erfüllen die AWM zugleich die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts Münster. Es hat am Beispiel von Gemeinden aus dem Rheinland festgestellt, daß eine Quersubventionierung der Biotonne durch die Restmülltonne grundsätzlich auszuschließen ist.

"Wir haben auch deshalb die Gebühren für Restmüll und Biotonne für 1999 getrennt berechnet", so Patrick Hasenkamp. Ergebnis: Die Restmülltonne wird 6,7 Prozent teurer. Die Gebühr für die Biotonne muß um 11 Prozent erhöht werden. Unter dem Strich bleibt sie aber rund 22 Prozent günstiger als die "graue Tonne". Abfalltrennen zahlt sich in Münster also weiterhin aus.

Dem Beschlußvorschlag an den Rat zufolge wird die Jahresgebühr für die 35-Liter-Restmülltonne bei 14täglicher Leerung auf 72,06 DM (plus 4,56 DM) steigen. Die 90-Liter-Tonne wird 185,40 DM (plus 11,70 DM) kosten. Die Gebühr für die 35-Liter-Biotonne mit wöchentlicher Abfuhr beträgt künftig 112,32 DM (plus 11,16 DM), für die 90-Liter-Biotonne werden 289,20 DM (plus 28,68 DM) fällig.

Gewerbebetriebe profitieren von Neukalkulation

In diesen Beträgen sind unter anderem auch die Aufwendungen für Sperrgutabfuhr, Recyclinghöfe und die Entsorgung von Problemabfällen enthalten. Die münsterschen Haushalte können diesen Service ohne zusätzliche Gebühren in Anspruch nehmen. Gewerbebetrieben räumt die städtische Abfallsatzung diese "kostenlose" Zusatzleistung nicht ein. Eine verursachergerechte Neukalkulation ermöglicht auch deshalb für Gewerbetriebe mit großen Restmüllbehältern (660 bis 1100 Liter) eine Gebührensenkung von fast 20 Prozent.

Für alle, die direkt an der Zentraldeponie anliefern, eine weitere erfreuliche Nachricht: Die Anlieferungspreise können seit 1997 nun schon im dritten Jahr stabil gehalten werden. Die AWM als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb wollen damit ein deutliches Signal geben, daß es für die Zukunft richtig ist, auf die Kommune als Entsorger auf qualitativ hohem Niveau zu wirtschaftlichen Preisen zu setzen.

Münster gehört zu den preisgünstigsten Kommunen

Apropos Preise: Verglichen mit Kommunen ähnlicher Größenordnung, gehört Münster bei den Abfallgebühren unverändert zu den Schlußlichtern im positiven Sinn. Bei einer Erhebung der AWM nannten 17 von 27 befragten Städten die künftigen Mindestgebühren für die kleinste von den Bürgern wählbare Restmülltonne. Die Angaben bewegen sich zwischen 120,54 DM für die 40-Liter-Tonne in Bonn und 456 DM für die 80-Liter-Tonne in Mannheim bei 14täglicher Leerung. Auch wenn die Zahlen aus diesen 17 Kommunen nicht repräsentativ sein können, steht damit fest: Münster bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern eine absolut preisgünstige Leistung.

Bestätigt wird die Umfrage in der aktuellen Ausgabe von "Capital". Nach der Berechnung dieser Zeitschrift belegt Münster unter 84 untersuchten Großstädten in der Entsorgung den Platz 6 in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.