10.08.1999

Wahl des Ausländerbeirates

Wahlvorschläge können bis zum 27. September eingereicht werden

(SMS) Am 7. November wird der neue Ausländerbeirat gewählt. Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die in Münster wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Stadt Münster fordert neben den Wahlberechtigten auch alle deutschen Bürgerinnen und Bürger auf, bis zum 27. September Wahlvorschläge beim Wahlamt einzureichen. Neben Einzelpersonen können auch Wählergruppen und politische Parteien Bewerber vorschlagen.

Die Kandidaten für einen Platz im Ausländerbeirat müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit einem Jahr oder länger rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Münster haben. Auch deutsche Bürgerinnen und Bürger der Stadt können sich wählen lassen; Asylbewerber und auch Mitglieder diplomatischer oder konsularischer Vertretungen nicht.

Gleich, ob es sich um Listenvorschläge einer Partei oder Einzelvorschläge handelt, jede Kandidatin und jeder Kandidat muß von mindestens 20 Wahlberechtigten per Unterschrift unterstützt werden. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Bewerber, der vorher seine schriftliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Kandidatur gegeben haben muß, unterstützen.

Die Formblätter für Wahlvorschläge und Unterstützungsunterschriften können beim städtischen Wahlamt im Stadthaus I (Stadthaussaal, Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens, Tel. 4 92 - 12 31), abgeholt werden. Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuß am 8. Oktober.