Die Wahlhelfer sind am Wahltag für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Sie führen die Wählerverzeichnisse und sorgen dafür, daß das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Vor allem bei großem Andrang kümmern sie sich darum, daß Ruhe und Ordnung in den Wahllokalen gegeben ist. Wenn die Wahllokale geschlossen haben, zählen die Wahlhelfer ab 21 Uhr die Stimmen aus. Sie entscheiden auch über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen.
Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus einem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter und drei bis fünf Beisitzern. Einer der Beisitzer übernimmt die Funktion des Schriftführers. Mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes müssen stets im Wahllokal sein. Die Wahlhelfer können sich also gegenseitig ablösen.
Nach Möglichkeit setzt das Wahlamt die Wahlvorstände in dem Bezirk ein, in dem sie wohnen, weil Orts- und Personenkenntnisse das "Wahlgeschäft" erfahrungsgemäß wesentlich erleichtern. Die Tätigkeit eines Wahlhelfers ist ehrenamtlich, es wird jedoch eine Aufwandsentschädigung von 30 Mark gezahlt.
Wer in einem Wahlvorstand mitwirken möchte, kann sich beim Wahlamt der Stadt Münster in Roxel, Schelmenstiege 1, Tel. 02534 / 9 71-1 32 melden.