01.04.1999

Schwerbehinderte haben Anspruch auf "Hilfen im Arbeitsleben"

Neues Faltblatt der Fürsorgestelle im städtischen Sozialamt / Informationen für berufstätige Menschen mit Behinderungen, Arbeitgeber und Vertrauensleute

(SMS) Verschärfter Wettbewerb und zunehmende Technisierung haben in den letzten Jahren zur Gefährdung vieler Arbeitsplätze von Schwerbehinderten geführt. Die Rahmenbedingungen auch in großen Betrieben und öffentlichen Verwaltungen haben sich verschlechtert, die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser nimmt zu. Vor diesem Hintergrund richtet sich die Fürsorgestelle für Schwerbehinderte im städtischen Sozialamt jetzt mit dem Faltblatt "Hilfen im Arbeitsleben" an behinderte Berufstätige, Arbeitgeber, Betriebsräte und Vertrauensleute, um über persönliche, finanzielle und psychosoziale Beratungs- und Fördermöglichkeiten zu informieren.

Das Team der Fürsorgestelle - Sozialarbeiter und Verwaltungsfachleute - arbeitet mit den Fachdiensten der Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe zusammen; die Beratung erfolgt grundsätzlich vertraulich und kostenlos. Im Faltblatt ist das komplette Hilfsangebot zusammengefaßt: Dazu gehören u. a. Informationen über gesetzliche Fördermöglichkeiten, Tips zur Gestaltung und Finanzierung behindertengerechter Arbeitsplätze, Hinweise zum Kündigungsschutz und Hilfen bei seelisch bedingten Problemen am Arbeitsplatz. "Hilfen im Arbeitsleben" ist in der Fürsorgestelle des Sozialamts, Ludgeriplatz 4, und in der Bürgerberatung des Presse- und Informationsamtes, Heinrich-Brüning-Straße 9, erhältlich.