"Dafür werden die in vielen Wahlen bewährten, flexiblen und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes und der anderen mit der Organisation und Durchführung befaßten Dienststellen sorgen", sagte die Verwaltungschefin. Die Stadtverwaltung sei von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht überrascht. Das Wahlamt habe sich schon vorab auf einen Richterspruch mit diesem Tenor eingestellt. Marion Tüns: "In Münster wird es keine Probleme mit der Abwicklung der Kommunalwahl geben."
Als Vorsitzende des Rates bewertete Oberbürgermeisterin Tüns die Entscheidung "im Grundsatz als positiv". Sie bedeute einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Bürgerkommune, den sie selbst mit Nachdruck verfolge. Sie gehe davon aus, daß in Zukunft mehr politische Parteien und Gruppierungen mit Sitz und Stimme im Rat vertreten seien. Umgekehrt heiße das, "daß absolute Mehrheiten immer unwahrscheinlicher werden".
Auf ihre eigenen Ziele und politischen Initiativen für Münster habe das Urteil des Verfassungsgerichtshofes keinen Einfluß. Vielmehr sehe sie sich darin bestätigt, "für wichtige Entscheidungen einen möglichst breiten Konsens zu finden", sagte die Oberbürgermeisterin.