"Oft machen sich Betroffene und ihre Angehörigen schon lange vor dem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim Gedanken darüber, wie das zu finanzieren ist", weiß Beate Scholz, Leiterin der Abteilung für Unterhaltsangelegenheiten. "Denn manchmal reicht das eigene Einkommen eben nicht, um die Heimkosten zu bezahlen. Da ist häufig die Sozialhilfe gefragt." Grundsätzlich gilt: Sobald jemand Sozialhilfe bezieht, wird auch geprüft, ob Verwandte zum Unterhalt herangezogen werden können.
"Kommt beispielsweise die verwitwte Mutter ins Heim, werden Einkommens- und Vermögensverhältnisse der erwachsenen Kinder geprüft", beschreibt ihr Kollege Robert Tilgner das Verfahren. Die 15 Fachleute im Stadthaus II am Ludgeriplatz wissen, welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind, beispielsweise, ob die erwachsenen Kinder selber Kinder haben oder welche berufsbedingten Aufwendungen bei den Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen sind.
Vieles davon lässt sich auch schon klären, bevor die Entscheidung für einen Umzug ins Heim fällt. Einen ersten Überblick gibt die Broschüre "Sozialhilfe und Unterhalt", die zum Beispiel erklärt, dass Geschwister untereinander nicht unterhaltspflichtig sind. Anhand von Musterrechnungen kann man nachvollziehen, welche Faktoren für die Höhe der Unterhaltszahlungen entscheidend sind.
Das alles kann die individuelle Beratung nicht ersetzen, aber doch den Einstieg ins Thema erleichtern. Weitere Fragen beantwortet das Team der Unterhaltsabteilung gern, Tel. 4 92-59 20 oder - 59 25.
Die gemeinsam mit dem Presse- und Informationsamt erarbeitete Broschüre liegt kostenlos im Sozialamt, in der Bürgerberatung, Heinrich-Brüning-Straße 9, und in weiteren städtischen Einrichtungen aus.