27.10.1999

Stadt erwartet Begründung zum Normenkontrollantrag

Kein unmittelbarer Einfluss auf weiteren Gang zur Verwirklichung des Preußenparks

(SMS) Die Stadt rechnet damit, dass dem Oberverwaltungsgericht in Kürze eine schriftliche Begründung zum Normenkontrollantrag in Sachen Preußenpark zugehen wird. "Der Antrag selbst ist seit langem bekannt, er ist seit Ende Mai beim Gericht anhängig", sagte Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann. "Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Begründung um eine umfangreiche Schrift handeln wird, zumal wir es hier mit einer juristisch diffizilen Angelegenheit zu tun haben." Die Stadt sei darauf vorbereitet. Sie werde die Argumente des Antragstellers mit großer Sorgfalt prüfen und anschließend Stellung beziehen. Sobald die Begründung eingehe, werde die Verwaltung den Rat informieren.

"Der Normenkontrollantrag hat keinen unmittelbaren Einfluss auf den weiteren Gang zur Verwirklichung des Preußenparks", erläutert Rechtsamtsleiter Axel Niemeyer. Wenn dem Oberverwaltungsgericht die Begründung vorliegt, wird es den Rechtsvertreter der Stadt zu einer Erwiderung auffordern und ihm dafür einen Termin nennen. Üblicherweise dauert es etwa drei Jahre, bis Gerichte in einem solchen Verfahren eine abschließende Entscheidung treffen.

"Rechnet der Antragsteller allerdings damit, dass während des laufenden Verfahrens vollendete Tatsachen geschaffen werden, kann er zusätzlich ein Eilverfahren anstrengen mit dem Ziel, das Projekt einstweilig zu stoppen", so der Leiter des Rechtsamtes. Anlass für einen solchen Eilantrag könnte etwa die Erteilung der Baugenehmigung und der Beginn der Bauarbeiten sein.

Wie die Stadt in diesem Zusammenhang mitteilt, ist das Verfahren für die Baugenehmigung noch nicht abgeschlossen. Sie rechne damit, dass der Investor ECE in Kürze ergänzende Unterlagen einreichen werde und dann zügig entschieden werden könne.