Zwei Jahre Verpackungsteuer in Münster bedeuten auch zwei Jahre Suchen und Testen von umweltfreundlichen Lösungen in der Gastronomie. Denn wer zahlt schon gerne Steuern. Dabei betraf die Steuer vornehmlich das Einweggeschirr in der Schnellgastronomie. Nur wenn Geschirr und Besteck nicht spül- und damit wiederverwendbar oder zumindest ompostierbar waren, wurde eine Steuer erhoben. Grund genug für die Betriebe, endlich die Anschaffung von Porzellan und Spülmaschine in die Tat umzusetzen. Mit der Verpackungsteuer zogen Pfandflaschen in Schulen, Porzellantassen in Kinos und Mehrwegbecher in Fast-Food-Betrieben ein.
Ausschließliches Ziel der Verpackungsteuer war es nie, Geld einzunehmen. Vielmehr sollte sie vor allem auch umweltfreundliches Verhalten attraktiver machen. Deshalb trat die Verpackungsteuer seinerzeit auch erst ein halbes Jahr nach Verabschiedung durch den Rat in Kraft.
Voraussichtlich wird der Rat in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. Juni, die Satzung über die Erhebung einer Verpackungsteuer aufheben. Ob auch ohne diese Steuer auf Einwegmüll verzichtet wird, wird das künftige Verhalten der Gastronomiebetriebe zeigen. Ging es bei allen Umstellungen auf Mehrweg doch nur darum, Steuern zu sparen? Oder haben sich in der zweijährigen Bewährungsphase umweltfreundliche Alternativen einen festen Platz errungen? Jetzt ist die Wirtschaft gefragt, ob sie auch ohne Verpackungsteuer die Abfallvermeidung ernst nimmt.