19.01.2000

Engagierte Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Jugendrichter gesucht

Landgericht und Jugendschöffengericht benötigen 94 Schöffinnen und Schöffen

(SMS) Für die Tätigkeit als Schöffinnen und Schöffen beim Jugendschöffengericht und der Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster sucht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Bewerberinnen und Bewerber. Insgesamt werden 94 Schöffinnen und Schöffen für einen vierjährigen Einsatz als ehrenamtliche Richterinnen und Richter benötigt.

Die Schöffen helfen mit, straffällig gewordenen jungen Leuten Perspektiven für einen weiteren Lebensweg ohne Straftaten aufzuzeigen. Das erfordert großes Verständnis für die Probleme von Jugendlichen und Heranwachsenden. Bei der Urteilsfindung werden nicht allein Vergehen und Taten der jungen Menschen berücksichtigt. Wichtiger ist den Schöffinnen und Schöffen der Werdegang, die aktuelle Lebenssituation und die weitere Entwicklung der Jugendlichen und Heranwachsenden.

Deshalb geht es bei den Entscheidungen nicht nur um Sanktionen wie Jugendstrafe, Jugendarrest, Geldbuße oder Arbeitsauflage, sondern um das komplette System pädagogischer Hilfsangebote. Dazu gehören vor allem die so genannte Betreuungsweisung, die sozialpädagogische Gruppenarbeit, soziales Training und der Täter-Opfer-Ausgleich.

Für das verantwortungsvolle Ehrenamt können sich bis zum 12. April Deutsche mit erstem Wohnsitz in Münster bewerben. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen Anfang 2001 nicht älter als 70 Jahre sein. Bewerberinnen und Bewerber sollten Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen haben. Ansprechpartnerin für Interessierte ist Rita Malaschinsky-Jäschke im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Telefon 4 92-51 19 (werktags 8 bis 12 Uhr), Fax 4 92-77 63.