Als Bewerber können alle Ausländerinnen und Ausländer vorgeschlagen werden, die am 7. November 1999 mindestens 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und seit mindestens drei Monaten in Münster ihre Hauptwohnung haben. Nicht gewählt werden können Mitglieder diplomatischer oder konsularischer Vertretungen, in der Bundesrepublik geduldete Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Es können auch deutsche Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster vorgeschlagen werden.
Die Bewerber müssen dem Wahlvorschlag schriftlich und unwiderruflich zugestimmt haben. Außerdem muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 20 wahlberechtigten Ausländern schriftlich unterstützt werden, die mit ihrer Unterschrift nur einmal vertreten sein dürfen. Die Bewerber können entweder in einem Listenwahlvorschlag einer Partei beziehungsweise einer Wählergruppe oder als Einzelbewerber auf eigenen Vorschlag und auf Vorschlag einzelner Wahlberechtigter oder Bürger benannt werden.
Das Wahlamt hält in seiner Dienststelle im Stadthaus I, Stadthaussaal, Eingang G, Platz des Westfälischen Friedens (Rathausinnenhof) Formblätter für die Wahlvorschläge sowie die Unterstützungsunterschriften bereit. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Nummer 4 92-12 31.