(SMS) In diesen Tagen hat die Stadt Münster 171 669 Lohnsteuerkarten für das Jahr 1999 versandt. Die Karten gingen an die Anschrift, die am 20. September im Melderegister gespeichert war. Wer keine Karte erhalten hat, sollte sich an die Gemeinde wenden, in der er oder sie bis zu diesem Termin gemeldet war.
Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, die Angaben auf der Lohnsteuerkarte zu überprüfen, insbesondere die Eintragungen zum Familienstand, zur Steuerklasse und zur Religionszugehörigkeit sowie zur Zahl der Kinderfreibeträge. Freibeträge für Behinderte und Hinterbliebene sowie Freibeträge für Kinder ab 18 Jahre ändern nur die Finanzämter Münster-Innenstadt, Münzstraße 10/11 und Münster-Außenstadt, Friedrich-Ebert-Straße 46.
Für alle anderen Änderungen und die Ausgabe von Lohnsteuerkarten sind das Bürgeramt, Stadthaus I, das Bürgerbüro Coerde, Hamannplatz 39, das Bürgerbüro in Handorf, Drostestraße 7 sowie die Bezirksverwaltungsstellen in Hiltrup, Friedhofstraße 13a, Roxel, Schelmenstiege 1-3, Wolbeck, Am Steintor 50 und Kinderhaus, Westhoffstraße 130, zuständig. Aus Gründen des Datenschutzes können Lohnsteuerkarten nicht telefonisch beantragt werden. Die Öffnungszeiten der Ämter: Bürgeramt Montag bis Mittwoch 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr; Bürgerbüro Coerde Dienstag 13.30 bis 17 Uhr; Bürgerbüro Handorf Dienstag 13.30 bis 17 Uhr; Bezirksverwaltungsstellen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 15 bis 18 Uhr, Hiltrup zusätzlich Montag 13.30 bis 15.30 Uhr.
Korrekturen auf der Lohnsteuerkarte sollten schriftlich beantragt werden. Dem Anschreiben sind die Lohnsteuerkarte und gegebenenfalls Unterlagen wie Heirats- oder Geburtsurkunden beizulegen. Wer persönlich vorspricht, sollte die erforderlichen Unterlagen mitbringen. Es empfiehlt sich, Korrekturen spätestens bis zum Jahresende vornehmen zu lassen.
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Pressemitteilungen
25.11.1998