Mit seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht die Beschwerde eines Dortmunder Unternehmens gegen den Vergabeausschuss der Bezirksregierung zurückgewiesen. Die Vergabekammer des Gerichts bestätigte die Entscheidung der Bezirksregierung vom vergangenen Jahr, wonach die Beschwerde unzulässig ist.
Im Kern ging es dabei um die Auslegung eines Schreibens der Bezirksregierung an die Stadt Münster. Die Stadt hatte von Anfang an die Rechtsauffassung vertreten, das Schreiben enthalte keine Weisung, die Vertragsverhandlung für den Preußen-Park mit ECE zu stoppen. Darin wurde sie jetzt ohne Einschränkung bestätigt.