Die ersten Bewirtschaftungsverträge mit den entsprechenden Auflagen zur extensiven landwirtschaftlichen Nutzung sind im vergangenen Jahr abgeschlossen worden. Sie laufen über fünf Jahre. Voraussetzung für eine Förderung, in deren Genuß ausschließlich Landwirte kommen, ist, daß das Grünland in einem von der Stadt Münster ausgewiesenen Gebiet liegt. Gefördert werden soll vor allem die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer, ihrer Niederungs- und Uferbereiche. Ems-, Werse-, Aa-, Angel- und Kinderbachaue gehören daher ebenso wie das Naturschutzgebiet Vorbergs Hügel und die landwirtschaftlich genutzten Flächen der Davert und Hohen Ward zu den ausgewiesenen Gebieten.
Als untere Landschaftsbehörde hat das Amt für Grünflächen und Naturschutz das Kulturlandschaftsprogramm erarbeitet. Das Düsseldorfer Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft genehmigte das Programm im vergangenen Jahr. Es soll helfen, ein landesweites Biotopverbundsystem aufzubauen.
Unabhängig vom Kulturlandschaftsprogramm bietet die Stadt Münster weiterhin das Schutzprogramm für Ackerwildkräuter und das Streuobstwiesenprogramm an. Nicht möglich ist es, für eine Fläche mehrere Naturschutzprogramme in Anspruch zu nehmen.
Landwirte, die sich für das Kulturlandschaftsprogramm interessieren, erhalten Auskunft beim Amt für Grünflächen und Naturschutz. Reimer Stoldt und Hans Waltermann beantworten Fragen unter Tel. 4 92-67 20, 4 92-67 29.