Wer am Wahltag 16 Jahre alt ist, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Gebiet der Bundesrepublik aufhält, seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Münster gemeldet ist, am Stichtag 3. Oktober beim Bürgeramt angemeldet war und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, darf im November wählen. Es sei denn, dass er oder sie nach dem 3. Oktober aus Münster weggezogen ist. Dann wird der Name nachträglich aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Das Wählerverzeichnis mit den Namen aller wahlberechtigten in Münster lebenden Ausländerinnen und Ausländer liegt noch bis Freitag aus. Einsicht nehmen kann man vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, am Donnerstag (21.10.) zusätzlich von 15 bis 18 Uhr. Wer einen Einspruch geltend machen will, kann dies mündlich, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift tun. Die erforderlichen Nachweise, z.B. Meldebestätigung oder Ausweispapiere, sollte man zu dem Termin mitbringen.