Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, seine Absicht zum Bau einer Musikhalle zu bekräftigen - vorausgesetzt, das Haus kann an dem Standort "südlicher Schloßplatz" baulich und technisch realisiert werden und es wird für die Investitions- und die Folgekosten eine "verantwortbare Finanzierbarkeit" gefunden.
Das bedeutet konkret: Die Verwaltung schlägt vor, sich bei den weiteren Prüfungen und Vorarbeiten auf eine Musikhalle mit zirka 1600 Plätzen zu konzentrieren, die in erster Linie für konzertante Veranstaltungen vorgesehen ist. Technische Ausstattung und das Raumprogramm sollen der Halle alle Chancen für eine regionale und überregionale Bedeutung eröffnen. Auf einen kleinen Saal wird bewußt verzichtet.
Diese Festlegungen sind eine wichtige Voraussetzung, um, wie Dr. Tillmann sagte, "aus der Fülle der Ideen und Vorschläge die ersten Noten für die Partitur ‘Musikhalle Münster’ schreiben zu können".
Die bisherigen Untersuchungen, insbesondere die fundierte und umfassende Studie einer dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe der Verwaltung, haben die Komplexität des Projektes deutlich aufgezeigt. Viele Teilaspekte wie Nutzungskonzept, Raumbedarf, Standort und Finanzierung hängen unmittelbar zusammen oder bedingen sich teilweise. Daraus galt es einen sinnvollen und nachvollziehbaren Ausgangspunkt herauszufiltern und einen Fahrplan für die weiteren Untersuchungen zu entwickeln. Dieser Fahrplan mit dem Ziel Realisierungswettbewerb liegt jetzt mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vor.
Insbesondere folgende Punkte stehen auf diesem Arbeitsplan: Abschließende Klärung der liegenschaftlichen, verkehrstechnischen und denkmalpflegerischen Voraussetzungen, Schaffung eines Planungsrechtes und eines Nutzungskonzeptes mit Raumprogramm. Ein "Testentwurf", der voraussichtlich 2000 erarbeitet werden könnte, soll erste Aufschlüsse über die grundsätzliche Machbarkeit am Standort südlicher Schloßplatz liefern. Parallel dazu sollen Finanzierungsmodelle für Investitionen und Folgekosten geprüft werden, ausdrücklich wird dabei eine breit angelegte trägerschaftliche Basis im Sinne von Public-Private-Partnership angestrebt. Externer Sachverstand, davon geht die Verwaltung aus, wird bei dem komplexen und technisch aufwendigen Projekt erforderlich sein. Deshalb sind im Entwurf des Investitionsprogramms mit 2,6 Millionen DM nicht nur die Mittel zur Vorbereitung und Durchführung des Realisierungswettbewerbes eingeplant, sondern auch für eine externe Projektsteuerung, die die weitere Entwicklung im Sinne einer Termin-, Kosten- und Qualitätskontrolle einschließlich des eigentlichen Bauvorhabens begleiten soll.
"Beim derzeitigen Informationstand kann die Vorlage noch keine Sinfonie mit dem Paukenschlag sein. Wir streben einen Errichtungs- und Baubeschluß an, brauchen dafür aber auch eine fundierte Grundlage", stellte Oberbürgermeister Dr. Tillmann klar. "Wir müssen zuverlässig wissen, was wie machbar ist, bevor der Rat den entscheidenden Baubeschluss fassen kann", so Dr. Tillmann.
Dass das Projekt zur Zeit noch von einem dissonanten Chor aus Befürwortern, Skeptikern und Ablehnern begleitet wird, liegt nicht zuletzt auch am aktuellen Kenntnisstand, bei dem es noch zu viele Unbekannte gibt. Mit den Ergebnissen der Vorlage will die Verwaltung auf dem Weg zur Stimmigkeit des Chores deutlich vorankommen. Die Durchführung des Realisierungswettbewerbs wird für Anfang 2001 ins Auge gefasst. "Schließlich soll aus dem Projekt Musikhalle keine ‘Unvollendete’ werden’", lässt Dr. Tillmann keinen Zweifel an der Zielrichtung des Verwaltungsvorschlags.