Halter und Züchter von Waldvögeln und Eichhörnchen dürfen die Tiere jetzt auch ohne behördliche Vermarktungsgenehmigung verkaufen. Damit jedoch keine frei lebenden Tiere auf den Markt gelangen, sind Besitznachweise nötig. Diese bestehen aus Zuchtbescheinigungen, der Kennzeichnung des Tieres und einer Anmeldung bei der zuständigen Artenschutzbehörde - in Münster beim Amt für Grünflächen und Naturschutz.
Neu sind einheitliche Kennzeichnungsmethoden für geschützte Tiere. Vögel müssen in der Regel geschlossen geringt, Säugetiere und Reptilien mit Transpondern gekennzeichnet werden. Dies soll eine Zuordnung der Lebewesen zu den Besitzdokumenten ermöglichen und den illegalen Handel erschweren. Die Meldepflicht für geschützte Tiere bleibt nach wie vor bestehen.
Fragen zum Artenschutzrecht beantworten die Experten vom Amt für Grünflächen und Naturschutz telefonisch unter der Nummer 4 92 - 67 15.