Einen Grund-Impfschutz gegen Kinderlähmung, Diphtherie und Tetanus (Wundstarrkrampf) benötigen alle, gleich ob sie verreisen oder Urlaub auf "Balkonien" machen. Er wird durch dreimaliges Impfen erreicht. Der Schutz gegen Diphtherie und Tetanus muss alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Gegen Kinderlähmung ist eine Auffrischung nach zehn Jahren in der Regel vor Reisen nach Afrika oder Asien notwendig.
Neben dem Urlaubsland sind bei der Frage des Impfschutzes auch die Reiseumstände von Bedeutung, - zwei Monate Rucksackurlaub erfordern in der Regel mehr Schutz als zwei Wochen Hotel. Vor allem Impfungen gegen folgende Krankheiten können infrage kommen: Infektiöse Gelbsucht A und B, Typhus, Cholera, Gelbfieber (Impfung beim Institut für Mikrobiologie der Uniklinik Münster), Tollwut (unter anderem bei Trekkingtouren), Hirnhautentzündung und japanische Gehirnentzündung (bestimmte Regionen Asiens). Auch Erkrankungen, die von Zecken zum Beispiel schon in Teilen Süddeutschlands übertragen werden, sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
Daneben gibt es Länder, für die vorbeugender Schutz gegen die von Moskitos übertragene Malaria unverzichtbar ist. Entscheidend für Art und Umfang des erforderlichen Schutzes sind Reiseziel und -bedingungen, Dauer des Aufenthalts sowie Jahres- und Tageszeit der Reise.
Zum Impf- und Malariaschutz berät das Gesundheitsamt die Einwohner Münsters telefonisch unter der Nummer 4 92-0 an folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 11.30 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 15.30 bis 16 Uhr. Während des Untersuchungsbetriebes in den übrigen Dienstzeiten können unter 4 92-53 95 allgemeine Informationen zum Reiseimpfschutz abgehört werden. Die Impfungen selbst und die Verordnung von Malaria-Medikamenten nimmt der Hausarzt vor.