Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Am Stichtag 1. Januar 2001 müssen sie mindestens 25 Jahre alt sein, sie dürfen dann nicht älter als 70 Jahre sein und müssen seit mindestens einem Jahr in Münster wohnen.
Insbesondere Frauen ermuntert das Rechtsamt zu einer Bewerbung um das verantwortungsvolle Ehrenamt. In der Vergangenheit stammte nämlich die weit überwiegende Zahl der Eigenbewerbungen von Männern.
Bewerbungsvordrucke gibt es im Rechtsamt, Ludgeristraße 56 (Zimmer 202). Bewerbungen können auch als E-Mail unter schoeffe@stadt-muenster.de abgesetzt werden. Telefonische Auskunft gibt das Rechtsamt unter der Nummer 4 92-30 21. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden vom Amtsgericht benachrichtigt.