Einen Zuschuss von bis zu 450 Mark pro Quadratmeter gibt es für Fenster- und Türflächen und maximal weitere 450 Mark pro Lüftung in Schlafräumen. Voraussetzung ist, daß die Lärmbelastung außen über dem Grenzwert von 70 / 60 Dezibel (A) und innen über 45 / 35 Dezibel (A) liegt (am Tage / in der Nacht). Gefördert wird nicht nur der Einbau neuer Fenster und Türen, sondern auch die Verbesserung des aktuellen Zustands. Zuschüsse werden für Wohnungen und Wohnhäuser gezahlt.
Bevor vom Eigentümer ein Förderantrag gestellt wird, sollte telefonisch geklärt werden, ob die Wohnung förderungswürdig ist. Fragen zum Förderprogramm Lärmsanierung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung im Stadthaus I (Tel. 4 92-13 13), des Tiefbauamtes (Königsstraße 52, Zimmer 303, Tel. 4 92-66 45) und des beauftragten Ingenieurbüros Kettler und Blankenagel (Friedrich-Ebert-Straße 133, Tel. 79 66 55). Bei allen drei Stellen erhalten Interessierte eine Broschüre mit den Förderrichtlinien und Antragsformularen.
Die Liste mit den Straßen und Straßenabschnitten, an denen einzelne Wohnhäuser mit Hilfe des Förderporgramms saniert werden können, ist auf der Grundlage der neuesten Verkehrsbelastungszahlen aktualisiert worden. Aufgeführt werden 73 Straßen bzw. Straßenabschnitte - von Albersloher Weg bis Yorkring.