"Ich freue mich, dass es gelungen ist, die gesetzwidrige Aktion im letzten Moment doch noch ohne Kriminalisierung der Hausbesetzer zu beenden", sagte Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann. Dieses Ergebnis sei der guten Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Polizei und "dem besonnenen, aber entschlossenen Verhalten" der beiden Partner zu verdanken.
"Eine Stadt und ihre Bürgerschaft können sich nicht erpressen lassen", erläuterte der Oberbürgermeister das Vorgehen der Verwaltung. Die Besetzer hätten verstehen müssen, dass es zweierlei Recht nicht geben dürfe. Dr. Tillmann: "Immer wieder stellen engagierte Gruppen Bürgeranträge und müssen sich mit ihren Anliegen an den politischen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt messen lassen. Das ist das übliche und geregelte demokratische Verfahren. Es geht aber nicht an, dass denen gegenüber diejenigen bevorzugt werden, die sich durch selbst gesetztes Recht einfach nehmen, was sie wollen."
Hintergrund ist der Beschluss des Rates vom 9. Februar, den "Baublock Schulstraße" städtebaulich neu zu nutzen. Einen wesentlichen Baustein bildet dabei das Grundstück der ehemaligen Uppenbergschule. Es befindet sich im Eigentum der Stiftung Bürgerwaisenhaus. Die Stiftung wird auf dem Grundstück in Zusammenarbeit mit einem Investor Wohnungen errichten und dadurch weiterhin in der Lage sein, im Sinne ihres Stiftungszweckes soziale Leistungen zu erbringen. Die soziale Stiftung Bürgerwaisenhaus ist im 16. Jahrhundert gegründet worden. Zu ihren aktuellen Projekten gehört die Unterstützung von Flüchtlingskindern und die Hilfe bei der Lebensweg-Planung von Jugendlichen. Damit sie handlungsfähig bleibt, muss sie - wie jede Stiftung - aus ihrem Vermögen Erträge erwirtschaften. Kern des Stiftungsvermögens ist das Gelände der ehemaligen Uppenbergschule, auf dem früher das Bürgerwaisenhaus stand.
Die Stadt hatte den Besetzern in den vergangenen Wochen mehrfach Wege aufgezeigt, wie sie aus der Sackgasse der illegalen Besetzung herauskommen und gleichwohl ihr Anliegen weiter verfolgen könnten. Zuletzt hatten die Besetzer am Montag, 7. Februar, ein städtisches Angebot ausgeschlagen.
Polizei und Stadtverwaltung hatten daraufhin vereinbart, am 10. Februar, also zeitnah zum Ratsbeschluss, das Gebäude zu räumen, falls die Besetzer das Haus nicht freiwillig verließen. Es bestand Einigkeit in der Einschätzung, dass sofort nach der Räumung der Abbruch erfolgen müsse, um eine nicht auszuschließende Wiederbesetzung und damit eine Verfestigung der Situation zu verhindern. Eine solche "Verfestigung" hätte zur Folge gehabt, dass der Ratsbeschluss vom 9. Februar zur Neuordnung des Baublocks möglicherweise nur unter großen Schwierigkeiten umgesetzt werden könnte und eventuell sogar gefährdet worden wäre. Die Abbrucharbeiten haben am 10. Februar begonnen. Sie werden in etwa einer Woche abgeschlossen sein.