"Derzeit erhalten rund 950 Menschen in Heimen innerhalb und außerhalb Münsters Pflegewohngeld", sagt Amtsleiter Horst Gärtner. Das Pflegewohngeld ist abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe allerdings spielt das Vermögen keine Rolle. Auch die Kinder der Pflegebedürftigen müssen nicht damit rechnen, gewährtes Pflegewohngeld im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht mitfinanzieren zu müssen. Zwar ist das Pflegewohngeld eine Leistung des Landes Nordrhein-Westfalen, bearbeitet werden die Anträge aber von der städtischen Fachstelle "Hilfe in Einrichtungen". "Wer in eine der drei Pflegestufen nach dem Pflegeversicherungsgesetz fällt und ganztägig in einem Heim lebt, kann einen Anspruch auf Pflegewohngeld haben", erläutert Margret Lampe, Mitarbeiterin der Fachstelle.
Wie hoch das sein kann, welche Angaben und Unterlagen für den Antrag erforderlich sind und für welchen Zeitraum das Pflegewohngeld gewährt wird - all das ist in dem neuen Faltblatt nachzulesen. "Es wurde bereits an die Heime verteilt und liegt in der Bürgerberatung im Stadthaus I aus sowie bei uns in der Fachstelle am Ludgeriplatz 4 aus", so Mitarbeiterin Melanie Reisch. "Die Nachfrage ist schon jetzt groß."
Für das Team der Fachstelle keine Überraschung. Hatte es doch im Frühjahr 1999 die über 200 Alten- und Pflegeheime in Münster und Umgebung befragt, wie sie mit der Kooperation zufrieden sind und ob es Verbesserungsvorschläge gäbe. Damals wurde der Wunsch nach Informationen zum Pflegewohngeld laut. Denn schon die Frage, wo der Antrag gestellt werden kann, ist nach den Landesvorschriften nicht in einem Satz zu beantworten. Auch hier hilft das Faltblatt weiter, das derzeit jeder erhält, der die Antragsunterlagen anfordert.