Die Auflagen, die für einen Kreiswahlvorschlag für die Landtagswahlkreise 98 Münster I und 99 Münster II beachtet werden müssen, sind im Landeswahlgesetz und in der Landeswahlordnung festgeschrieben. Hierzu gehören unter anderem: Parteien, die seit der letzten Wahl ununterbrochen im nordrhein-westfälischen Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land vertreten sind, brauchen für ihre Vorschläge nicht noch zusätzliche Unterstützungsunterschriften sammeln. Ansonsten gilt die gleiche Regelung wie für alle anderen Wahlberechtigten und Wählergruppen auch: Dem Wahlvorschlag müssen mindestens 100 so genannte Unterstützungsunterschriften - persönlich und handschriftlich geleistet - beigefügt werden.
Der Vorschlag sollte möglichst schnell abgegeben werden, rät das städtische Wahlamt. Dann können eventuelle Versäumnisse oder Formfehler noch vor Verstreichen der Frist behoben werden. Wer noch Fragen zum Verfahren hat, kann sich persönlich oder telefonisch unter der Nummer 02534 / 971-131 an das Wahlamt wenden.
Von folgenden Parteien liegen Wahlvorschläge bereits vor: Christlich Demokratische Union Deutschland (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Freie Demokratische Partei (F.D.P.), DIE REPUBLIKANER (REP), Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD).
Am 5. April entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge.