Wahlberechtigt zum Landtag sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigte mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Münster werden automatisch in das münstersche Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten Wahlbenachrichtigungen. Die Wahlbenachrichtigungen werden auf der Grundlage des Melderegisters gedruckt.
Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht in Münster sind oder zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, können von der Briefwahl Gebrauch machen. Ein entsprechender Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag auf Briefwahl muss enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift in Münster und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift - zum Beispiel an die Urlaubsadresse - gesandt werden sollen, die Versandadresse. Der Antrag muss persönlich unterschrieben werden. Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Briefwahlunterlagen werden nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt.
Weitere Auskünfte gibt es beim Wahlamt, das telefonisch unter den Rufnummern 4 92-12 35, 4 92-12 36 und 4 92-12 37 zu erreichen ist. Wer persönlich vorbeischauen möchte, findet das Wahlamt im Stadthaus I, Stadthaussaal, Platz des Westfälischen Friedens, Eingang G. Es ist montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr , donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15.30 Uhr geöffnet.